Ein Todesfall - was ist zu tun?
Eine Person ist zu Hause verstorben - was ist zu tun?
- Zuerst ist durch die Angehörigen der Arzt zu verständigen. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
- Einen geistlichen Beistand, Pfarrer Seelsorger – je nach Glaubensrichtung – anrufen.
- Die Gemeinde ist über den Todesfall in Kenntnis zu setzen.
- Das Bestattungsinstitut ist aufzubieten; dieses besorgt die Einsargung und Überführung in die Friedhofkapelle, ebenso das Kreuz mit Schrift.
Die detaillierten bzw. weiteren Schritte finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen.
Allgemeines
Todesfallmeldung an die Gemeinde
Der Mesmer von Eschen oder Nendeln nimmt die Todesmeldung entgegen. Diese beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, die zeitliche Festlegung von Überführung, Seelenrosenkranz/Totengedenken und Bestattung sowie die Art der Bestattung.
Wird der/die Verstorbene nicht in Eschen beerdigt, ist die Todesfallmeldung in der entsprechenden Gemeinde zu machen.
Veröffentlichung im Gemeindekanal und auf eschen.li
Die Veröffentlichung im Gemeindekanal und auf www.eschen.li erfolgt auf Wunsch der Angehörigen, wenn der/die Verstorbene in Eschen oder Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.
Kosten/Gebühren
Die Gebühren für Bestattung und Grabmiete sind in der Gebührenordnung der Gemeinde Eschen enthalten.
Kremation
Die Kosten für die Kremation trägt die Gemeinde.
Inventarisation
Wichtige Telefonnummern
Röm.-Kath. Pfarrer Eschen
Vosshenrich Christian
Festnetz +423 373 13 20
Mobil +423 794 90 44
Röm.-Kath. Kaplan Nendeln
Rüegg Pius
Mobil +423 794 90 41
Evang. Pfarrer
Jung Johannes
Festnetz +423 232 21 42
Mobil +423 792 96 77
Evang.-luth. Pfarrer
Zilker Stephan
Festnetz +423 232 25 15
Mobil +423 794 91 74
Mesmer Eschen
Schächle Markus
Mobil +423 794 90 40
Mesmer Nendeln
Beck Walter
Mobil +423 794 90 43
Mesmer-Stellvertretung Eschen
Beck Cornelia
Mobil +423 794 90 30
Werkbetrieb Eschen
Berlinger Andreas
Mobil +423 794 90 16
Ärztlicher Notfalldienst
Festnetz +423 230 30 30
Marxer Bestattungsinstitut Anstalt
Festnetz +423 373 12 82
Mobil +41 79 697 45 28
Bestattungsinstitut Kintra
Festnetz +423 373 82 40
Rund um die Bestattung
Beerdigung
Die Beerdigung findet generell um 9.30 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt.
Beisetzung ohne Gottesdienst
Wenn eine Beisetzung ohne Gottesdienst erwünscht wird, ist dies mit dem Mesmer zu vereinbaren.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Eschner Friedhof gibt es Bestattungsmöglichkeiten für
- Leichnam – in Einer-, Zweier-, Kinder- und Priestergräber
- Urnen – in Urnengräber, Urnennischen und Leichengräber
- Asche – im Gemeinschaftsgrab
Das Öffnen und Schliessen des Grabes wird durch die Gemeinde besorgt.
Zu beachten
Die Bestattung in einem Grab ermöglicht eine individuelle Gestaltung mit Blumen und Pflanzen, anderseits erfordert jedes Grab auch die entsprechende Pflege.
Demgegenüber sind Urnennische oder Gemeinschaftsgrab als sehr schlichte Ruhestätten errichtet und geben keinen Gestaltungsspielraum, bedürfen aber auch keiner Pflege.
Sternenkinder
Auf dem Friedhof in Vaduz wurde 2016 das Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder eingeweiht. Dieses Grab wurde auf Initiative des Vereins Sternenkinder Liechtenstein realisiert.
Weitere Informationen: www.sternenkinder.li
Bestattungswunsch
Wenn der Wunsch besteht, nach dem Ableben eingeäschert zu werden, kann ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde hinterlegt werden. Ein entsprechendes Formular kann nachfolgende heruntergeladen oder beim Empfangssekretariat bezogen werden. Die Hinterlegung des Formulars ist allerdings nicht zwingend.
Verstorbene, die nicht der katholischen Religion angehören, können ebenfalls auf dem Friedhof, unter Einhaltung der Friedhofordnung, beerdigt werden. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass es sich um einen katholischen Friedhof handelt.
Kirchliches
Läuten der Totenglocke
Die Totenglocke wird geläutet wenn der/die Verstorbene in Eschen-Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.
Wenn der/die Verstorbene in Nendeln wohnhaft war und auf dem Eschner Friedhof bestattet wird, wird die Totenglocke in Nendeln und in Eschen geläutet.
Überführung in Friedhofkapelle
Für die Überführung des Leichnams ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Überführung erfolgt jeweils um 17.00 Uhr. Die Kosten für die Überführung haben die Angehörigen zu tragen.
Die Friedhofkapelle dient als Aufbewahrungsort. Der Verstorbene verbleibt da bis zur Beerdigung bzw. Überführung zur Kremation. Eine Aufbahrung in der Kirche ist nicht möglich
Absprache mit den Pfarrämtern
Die Termine von Seelenrosenkranz, Totengedenken etc. und den Termin der Bestattung ist mit dem jeweiligen Pfarrer/Geistlichen abzusprechen.
Seelenrosenkränze
Seelenrosenkränze werden jeweils um 19.00 Uhr gebetet. Am Samstag wird in der Vorabendmesse um 18.00 Uhr an die/den Verstorbene(n) gedacht.
Verabschiedungsgottesdienst (spätere Beisetzung)
Der Verabschiedungsgottesdienst findet um 9.30 Uhr statt. Wenn die Beisetzung erst später im kleineren Kreis erfolgen soll, ist dies mit dem Pfarrer zu vereinbaren.
Totengedenken
Für die Verstorbenen des röm. kath. Glaubens ist das erste Gedächtnis in der Regel am ersten Sonntag nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.
Das zweite Gedächtnis ist in der Regel am Sonntag, 30 Tage nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.