Ein Todesfall - was ist zu tun?

Eine Person ist zu Hause verstorben - was ist zu tun?

  • Zuerst ist durch die Angehörigen der Arzt zu verständigen. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
  • Einen geistlichen Beistand, Pfarrer Seelsorger – je nach Glaubensrichtung – anrufen.
  • Die Gemeinde ist über den Todesfall in Kenntnis zu setzen.
  • Das Bestattungsinstitut ist aufzubieten; dieses besorgt die Einsargung und Überführung in die Friedhofkapelle, ebenso das Kreuz mit Schrift.

Die detaillierten bzw. weiteren Schritte finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

Allgemeines

Todesfallmeldung an die Gemeinde

Der Mesmer von Eschen oder Nendeln nimmt die Todesmeldung entgegen. Diese beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, die zeitliche Festlegung von Überführung, Seelenrosenkranz/Totengedenken und Bestattung sowie die Art der Bestattung.

Wird der/die Verstorbene nicht in Eschen beerdigt, ist die Todesfallmeldung in der entsprechenden Gemeinde zu machen.

Veröffentlichung im Gemeindekanal und auf eschen.li

Die Veröffentlichung im Gemeindekanal und auf www.eschen.li erfolgt auf Wunsch der Angehörigen, wenn der/die Verstorbene in Eschen oder Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.

Kosten/Gebühren

Die Gebühren für Bestattung und Grabmiete sind in der Gebührenordnung der Gemeinde Eschen enthalten.

Kremation

Die Kosten für die Kremation trägt die Gemeinde.

Inventarisation

Die Gemeinde- und Steuerkasse führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens- und Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde- und Steuerkasse (Festnetz +423 377 50 06).

Wichtige Telefonnummern

Röm.-Kath. Pfarrer Eschen

Vosshenrich Christian

Festnetz +423 373 13 20
Mobil +423 794 90 44

Röm.-Kath. Kaplan Nendeln

Rüegg Pius

Mobil +423 794 90 41

Evang. Pfarrer

Jung Johannes

Festnetz +423 232 21 42
Mobil +423 792 96 77

Evang.-luth. Pfarrer

Zilker Stephan

Festnetz +423 232 25 15
Mobil +423 794 91 74

Mesmer Eschen

Schächle Markus

Mobil +423 794 90 40

Mesmer Nendeln

Beck Walter

Mobil +423 794 90 43

Mesmer-Stellvertretung Eschen

Beck Cornelia

Mobil +423 794 90 30

Werkbetrieb Eschen

Berlinger Andreas

Mobil +423 794 90 16

Ärztlicher Notfalldienst

Festnetz +423 230 30 30

Marxer Bestattungsinstitut Anstalt

Festnetz +423 373 12 82
Mobil +41 79 697 45 28

Bestattungsinstitut Kintra

Festnetz +423 373 82 40

Rund um die Bestattung

Beerdigung

Die Beerdigung findet generell um 9.30 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt.

Beisetzung ohne Gottesdienst

Wenn eine Beisetzung ohne Gottesdienst erwünscht wird, ist dies mit dem Mesmer zu vereinbaren.

Bestattungsmöglichkeiten

Auf dem Eschner Friedhof gibt es Bestattungsmöglichkeiten für

  • Leichnam – in Einer-, Zweier-, Kinder- und Priestergräber
  • Urnen – in Urnengräber, Urnennischen und Leichengräber
  • Asche – im Gemeinschaftsgrab

Das Öffnen und Schliessen des Grabes wird durch die Gemeinde besorgt.

Zu beachten
Die Bestattung in einem Grab ermöglicht eine individuelle Gestaltung mit Blumen und Pflanzen, anderseits erfordert jedes Grab auch die entsprechende Pflege.

Demgegenüber sind Urnennische oder Gemeinschaftsgrab als sehr schlichte Ruhestätten errichtet und geben keinen Gestaltungsspielraum, bedürfen aber auch keiner Pflege.

Sternenkinder

Auf dem Friedhof in Vaduz wurde 2016 das Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder eingeweiht. Dieses Grab wurde auf Initiative des Vereins Sternenkinder Liechtenstein realisiert.

Weitere Informationen: www.sternenkinder.li

Bestattungswunsch

Wenn der Wunsch besteht, nach dem Ableben eingeäschert zu werden, kann ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde hinterlegt werden. Ein entsprechendes Formular kann nachfolgende heruntergeladen oder beim Empfangssekretariat bezogen werden. Die Hinterlegung des Formulars ist allerdings nicht zwingend.

Verstorbene, die nicht der katholischen Religion angehören, können ebenfalls auf dem Friedhof, unter Einhaltung der Friedhofordnung, beerdigt werden. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass es sich um einen katholischen Friedhof handelt.

Bestattungswunsch ansehen (PDF)

Kirchliches

Läuten der Totenglocke

Die Totenglocke wird geläutet wenn der/die Verstorbene in Eschen-Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.

Wenn der/die Verstorbene in Nendeln wohnhaft war und auf dem Eschner Friedhof bestattet wird, wird die Totenglocke in Nendeln und in Eschen geläutet.

Überführung in Friedhofkapelle

Für die Überführung des Leichnams ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Überführung erfolgt jeweils um 17.00 Uhr. Die Kosten für die Überführung haben die Angehörigen zu tragen.

Die Friedhofkapelle dient als Aufbewahrungsort. Der Verstorbene verbleibt da bis zur Beerdigung bzw. Überführung zur Kremation. Eine Aufbahrung in der Kirche ist nicht möglich

Absprache mit den Pfarrämtern

Die Termine von Seelenrosenkranz, Totengedenken etc. und den Termin der Bestattung ist mit dem jeweiligen Pfarrer/Geistlichen abzusprechen.

Seelenrosenkränze

Seelenrosenkränze werden jeweils um 19.00 Uhr gebetet. Am Samstag wird in der Vorabendmesse um 18.00 Uhr an die/den Verstorbene(n) gedacht.

Verabschiedungsgottesdienst (spätere Beisetzung)

Der Verabschiedungsgottesdienst findet um 9.30 Uhr statt. Wenn die Beisetzung erst später im kleineren Kreis erfolgen soll, ist dies mit dem Pfarrer zu vereinbaren.

Totengedenken

Für die Verstorbenen des röm. kath. Glaubens ist das erste Gedächtnis in der Regel am ersten Sonntag nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.

Das zweite Gedächtnis ist in der Regel am Sonntag, 30 Tage nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.

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