Wahlen & Abstimmungen

Das Fürstentum Liechtenstein kennt traditionsgemäss sehr gut ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes. Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen. Weitere direkt-demokratische Rechte sind das Initiativ- und Referendumsbegehren auf Gesetzes- wie auch auf Verfassungsebene.

Die politischen Rechte in der Gemeinde umfassen das Stimmrecht, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Recht der Initiative und des Referendums.

Voraussetzung zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen. Gemäss Art. 29 Abs. 2 der Verfassung stehen die politischen Rechte in Landesangelegenheiten allen Landesangehörigen zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- oder Stimmrecht eingestellt sind. Rechtliche Grundlage bilden die Verfassung und das Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten.

Termine Wahlen und Abstimmungen

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab der Zustellung des Wahl- und Stimmmaterials zulässig.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Ermittlung im Gemeindekanal und auf www.eschen.li veröffentlicht.

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