Kundmachungen
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76 Gegenstand Gemeinderatsbeschluss 16/22, Traktandum Nr. 125, […]
Weiterlesen: Amtliche Kundmachung: Kauf des Grundstücks Nr. 1041Das Amt für Hochbau und Raumplanung hat am 4. Juli 2024 dem vom Gemeinderat am 28. Februar 2024 genehmigten Überbauungsplan […]
Weiterlesen: Amtliche Kundmachung: Überbauungsplan Jura TrustEhe-Verkündung Rechberger-Flepp
09.07.2024
Dieses Eheversprechen wird hiermit öffentlich verkündet. Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit der Brautleute oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen LGBl. 1974/20, sind binnen vierzehn Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Zivilstandsamt schriftlich anzubringen.