Mitglied werden
Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft Eschen
Am 15. Januar 2002 wurde die Bürgergenossenschaft Eschen gegründet. Diejenigen Eschner Bürger, welche zu diesem Zeitpunkt volljährig und somit stimmberechtigt waren, wurden, bzw. sind automatisch Genossenschaftsmitglieder (Gesetz über die Bürgergenossenschaften, LGBI. 1996 / Nr. 77, Art. 3, Erwerb der Mitgliedschaft).
Anders als beim Gemeindebürgerrecht wird die Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft später nicht «vererbt», sondern kann von den einzelnen Bürgern und Bürgerinnen bei der Erreichung der Volljährigkeit beantragt werden. Die Bürgergenossenschaft kann auch Landesbürger aufnehmen, die keine Beziehungen zu einem Mitglied der Bürgergenossenschaft Eschen haben (Gesetz über die Bürgergenossenschaften, LGBI. 1996 / Nr. 77, Art. 3, Abs. 3) Erwerb der Mitgliedschaft).
Auszug aus dem Landesgesetzblatt Nr. 77/1996 vom 20. März 1996:
Art. 3, Erwerb der Mitgliedschaft
2) Als Mitglieder werden über Antrag handlungsfähige liechtensteinische Landesbürger, die nicht Mitglieder einer anderen Bürgergenossenschaft sind, unter einer der folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
- Abstammung in direkter Linie von einem Mitglied oder Legitimation durch ein Mitglied;
- Annahme an Kindesstatt, wenn der Wahlvater oder die Wahlmutter Mitglied ist;
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft eines Liechtensteiners oder einer Liechtensteinerin mit einem Mitglied;
- Aufnahme des ausländischen Ehegatten bzw. der ausländischen Ehegattin oder des ausländischen eingetragenen Partners bzw. der ausländischen eingetragenen Partnerin eines Mitglieds ins Landes- und Gemeindebürgerrecht infolge Eheschliessung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft.
3) Die Bürgergenossenschaften können als Mitglieder auch Landesbürger aufnehmen, die die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 nicht erfüllen, sofern sie keiner anderen Bürgergenossenschaft angehören. Für die Aufnahme kann ein Entgelt bestimmt werden.
Wenn Sie also Mitglied der Bürgergenossenschaft Eschen werden möchten, füllen Sie das Formular Antrag um Aufnahme in die Bürgergenossenschaft Eschen (PDF) aus und retournieren es an den Vorsitzenden der Bürgergenossenschaft Eschen.