Volksabstimmung vom 27. Oktober 2024: Wichtige Hinweise
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise für diese Abstimmung.
Die Stimmberechtigten erhalten zusätzlich zu diesem Schreiben 1 Stimmkarte, 1 Stimmzettel, 1 Stimmkuvert, 1 Zustellkuvert, 1 Abstimmungsvorlage und 1 Informationsbroschüre. Sollte etwas fehlen, kann dies beim Empfangsschalter abgeholt oder unter Festnetz +423 377 50 10 angefordert werden.
Es dürfen nur der beiliegende Stimmzettel und das beiliegende Stimmkuvert verwendet werden. Nicht amtlich vorgedruckte Stimmzettel und Stimmkuverts sind ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Sie muss bis am Freitag, 25. Oktober 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen bzw. abgegeben werden. Das Stimmkuvert und die unterschriebene Stimmkarte sind im amtlich vorgedruckten Zustellkuvert zu verschliessen.
Das Abstimmungslokal befindet sich im Foyer des Gemeindesaals Eschen und ist für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 27. Oktober 2024, von 10.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Abstimmungsvorgang steht Ihnen der Leiter der Gemeindekanzlei Philipp Suhner, Festnetz +423 377 50 12, gerne zur Verfügung.