18. März 2025

Einführung Tempo 30 Zonen in drei Gebieten

Der Gemeinderat Eschen-Nendeln hat nach eingehender Prüfung von insgesamt neun Gebieten entschieden, in den Jahren 2026 bis 2028 in drei Gebieten Tempo 30 einzuführen. Zentrale Aspekte in der Festlegung dieser drei Gebiete waren die Belastung mit Umfahrungsverkehr, die Verkehrssicherheit mit Fokus Schulwegsicherheit und schliesslich die Befürwortung von Tempo 30 in diesen Gebieten durch die Anwohner gemäss Bevölkerungsbefragung 2023.

Wie in verschiedenen Gemeinden ist auch in Eschen-Nendeln Tempo 30 seit einigen Jahren ein Thema. Immer wieder haben sich Anwohnerinnen und Anwohner aus verschiedenen Gebieten beispielsweise per Unterschriftensammlungen an den Gemeinderat gewendet.

Klares Meinungsbild durch Umfrage

Um sich ein umfassendes Bild der Situation zu verschaffen, wurde im Frühling 2023 eine repräsentative Meinungsumfrage durchgeführt, bei der auch Verkehrsthemen und insbesondere Tempo 30 behandelt wurden. Aus dieser Umfrage ging hervor, dass die Bevölkerung einer grossflächigen Einführung von Tempo 30 im ganzen Ortsgebiet kritisch gegenübersteht. Zugleich hat die Umfrage aber auch aufgezeigt, dass es in Eschen und Nendeln verschiedene Gebiete gibt, in denen eine Mehrheit der Anwohner Tempo 30 befürwortet.

Diese Ausgangslage nahm der Gemeinderat zum Anlass, um in einem schrittweisen Vorgehen einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dies mit dem Ziel, einerseits den Interessen jener Bewohner gerecht zu werden, die in ihrem Quartier Tempo 30 klar befürworten respektive teilweise seit mehreren Jahren fordern; andererseits aber auch um der Erkenntnis aus der Bevölkerungsumfrage gerecht zu werden, dass die Bevölkerung keine flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 wünscht.

Verkehrsgutachten zu Tempo 30

Grundlage für die vom Gemeinderat gewählte Umsetzung bilden zwei öffentlich zugängliche Gutachten zur möglichen Umsetzung von Tempo 30 in Eschen sowie in Nendeln. Diese beiden Gutachten unterteilen das Ortsgebiet in insgesamt 9 Gebiete und teilweise Untergebiete. Die Gutachten können auf der Website der Gemeinde im Downloadbereich unter «Allgemeine Informationen» eingesehen werden. Der Gemeinderat hat die beiden Gutachten im Herbst 2024 genehmigt und zugleich die Ortsplanungskommission und die Infrastrukturkommission beauftragt, einen konkreten Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten.

Tempo 30 in drei von neun Gebieten

Diesen Vorschlag aus den Kommissionen hat der Gemeinderat im März 2025 behandelt und folgendes Vorgehen beschlossen: In drei Gebieten sollen gemäss Gemeinderat Tempo-30-Massnahmen umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um folgende drei der insgesamt neun betrachteten Gebiete (Gebietsbezeichnung gemäss Verkehrsgutachten):

  • Gebiet Nendeln N2 (zwischen Bahnlinie und Hauptstrasse) mit den Strassen: Bahngasse, Schwemmegass, Wiesenstrasse und Gemeindegarten.
  • Teilgebiet Eschen E3a2 (Nahbereich SZU) mit den Strassen: Heragass, Hinterdorf, Fronagass, Teilabschnitt St. Martins-Ring.
  • Gebiet Eschen E4 (Halde) mit den Strassen: Eichenstrasse, In der Halde, Rötis, Sagenstrasse, Landammannstrasse, Festspielstrasse, Langstrasse, Silligatter, Haldengasse, Kappelestrasse, Breiten, Walchabündt, Schmiedgasse, Eugen Schafhauser-Strasse.

In den übrigen sechs Gebieten sollen derzeit keine Tempo-30-Massnahmen weiterverfolgt werden. Die Festlegung der Gebiete hat sich dabei nach verschiedenen Kriterien gerichtet: Erstens wurden jene Gebiete fokussiert, in denen durch Verkehrserhebungen ein starker Umfahrungsverkehr sowie hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden mussten; zweitens wurden jene Gebiete fokussiert, in deren Umkreis sensible Nutzungen – insbesondere in Schulnähe oder auf hochfrequentierten Schulwegpassagen – eine erhöhte Verkehrssicherheit nahelegen; drittens wurden auch die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung berücksichtigt und jene Gebiete mit erhöhter Priorität behandelt, in denen eine Mehrheit der Bevölkerung Tempo 30 befürwortet. In einem weiteren Schritt wurden teilweise Strassenabschnitte ausgeklammert, auf denen durch bauliche Massnahmen aus den letzten Jahren heute schon tiefere Geschwindigkeiten im Sinne der Verkehrssicherheit gefahren werden, sodass eine Signalisierung von Tempo 30 auf diesen gar nicht mehr notwendig ist.

Finanzbeschluss erfolgt spätestens nach den Sommerferien

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass in einem nächsten Schritt eine Informationsveranstaltung und weitere Informationsmassnahmen durchgeführt werden sollen. Danach soll spätestens nach den Sommerferien der für die Umsetzen der Massnahmen notwendige Verpflichtungskredit für die Jahre 2026 bis 2028 vom Gemeinderat behandelt werden. Gemäss vorliegenden Kostenschätzungen wird die Umsetzung der notwendigen baulichen Massnahmen in den drei genannten Gebieten voraussichtlich Kosten von insgesamt rund CHF 400’000.00 verursachen. Die detaillierten Gesamtkosten sollen nun ausgearbeitet werden und nach erfolgter Informationsveranstaltung wird der Gemeinderat spätestens nach den Sommerferien über einen entsprechenden Verpflichtungskredit befinden, der sodann zum Referendum ausgeschrieben wird. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Massnahmen ist schwerpunktmässig für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen.

Bevölkerungsbefragung 2023: Ergebnisse ansehen (PDF)

Bevölkerungsbefragung 2023: Situationsplan Gebietseinteilung Eschen Tempo 30 ansehen (PDF)

Bevölkerungsbefragung 2023: Situationsplan Gebietseinteilung Nendeln Tempo 30 ansehen (PDF)

Gutachten Tempo 30 Zonen Eschen ansehen (PDF)

Gutachten Tempo 30 Zonen Nendeln ansehen (PDF)

Zur Übersicht der Meldungen
magnifiercross